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Fragen und Antworten zum Anti-Graffiti-Mobil (AGM)

Frage:
Seit wann gibt es das AGM und was war der Anlass hierzu?

Antwort:
Ausgangspunkt war ein Ermittlungsverfahren der ehemaligen Polizeidirektion Pforzheim wegen illegaler Graffiti im Jahre 1994. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine Arbeitsgruppe (AG) zur Aufklärung der Straftaten und Bekämpfung weiterer Grafitti-Delikte eingerichtet. Damals betrug der Sachschaden rund 850.000 D-Mark und 236 Einzeltaten konnten 42 Tatverdächtigen nachgewiesen werden. In der Folge wurde die AG "Graffiti" in den Jahren 1996 bis 1999 wiederholt eingesetzt, um entsprechende Straftaten aufzuklären. 

Zur Koordination der polizeilichen Maßnahmen in diesem Deliktsbereich wurde im Jahr 2000 die Projektgruppe „Anti-Graffiti-Mobil“ einberufen. Tatsächlich umgesetzt wurde das Projekt allerdings erst drei Jahre später, am 15. Mai 2003. 

Frage:
Wer ist am Anti-Graffiti-Mobil beteiligt und wie ist die Aufgabenverteilung?

Antwort:
Neben dem Polizeipräsidium Pforzheim sind die Maler- und Lackiererinnung Pforzheim/Enzkreis/Neuenbürg, der Bürgerverein Nordstadt e.V., der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim sowie der Verein Pforzheim mitgestalten e.V. beteiligt. Weitere Informationen hierzu können der Homepage auf der Projektseite des Anti-Graffiti-Mobiles entnommen werden. Dort sind die Links zu den Kooperationspartnern hinterlegt und die Aufgaben des AGM beschrieben.

Frage:
In welcher Form ist die Maler- und Lackierinnung Pforzheim/Enzkreis/Neuenbürg genau beteiligt und welchen Nutzen haben diese vom AGM?

Antwort:
Lokale Malerbetriebe, die der Malerinnung zugehörig sind, unterstützen das Projekt AGM ehrenamtlich und unentgeltlich. Sie beseitigen die Farbschmierereien in der Regel mit den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Die Malerinnen und Maler erhalten durch die Kontakte mit den Geschädigten in Einzelfällen auch Folgeaufträge. Durch ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger - Stichwort sauberes Stadtbild - entsteht ein Imagegewinn für die beteiligten Malerfirmen und durch die hohe Medienpräsenz des Projekts in der lokalen Presse kostenlose Werbung.

Frage:
Welche Altersgruppe von Tätern sollen durch das Projekt erreicht werden?

Antwort:
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von sieben bis 21 Jahren.

Frage:
Reinigen die überführten Jugendlichen ausschließlich die eigenen, nachweislich von ihnen verursachten Graffitis im Sinne einer Schadensgutmachung oder auch fremde Graffiti-Schäden, die ihnen nicht nachweisbar sind? Kommen die Täter hierbei auch mit den Opfern/Geschädigten in Kontakt?

Antwort:
Graffiti-Täter sollen in erster Linie ihre eigenen Schäden beseitigen und sich im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs auch bei den Geschädigten entschuldigen. Hierbei kommt es zum Dialog und Täter und Opfer lernen sich kennen. Dies ist wichtig, da die Täter unmittelbar erleben, wie sich die Opfer fühlen. Zudem lernt der Täter den Bezug zu fremdem Eigentum und das Opfer erfährt, dass es in den allermeisten Fällen zufällig geschädigt wurde und nicht mit einer erneuten Besprühung seines Eigentums durch den Täter rechnen muss. Diese Konfrontation wirkt erzieherisch auf den Täter ein. Darüber hinaus müssen bekannte Täter auch Graffitis anderer Sprayer beseitigen, was den vorgenannten erzieherischen Effekt um den Umstand verstärkt „fremde“ Grafittis beseitigen zu müssen. 

Frage:
Ab welcher Anzahl von - im Jahresdurchschnitt - ermittelten und angezeigten Tätern erscheint es sinnvoll ein Anti-Graffiti-Mobil einzurichten?

Antwort: 
Die Einrichtung eines AGM sollte nicht an der Anzahl der ermittelten Sprayern gemessen werden. Das Ziel des AGM besteht im Täter-Opfer-Ausgleich als auch in der Beseitigung der Farbschmierereien um weitere Taten zu verhindern und Nachahmern keine Schmierflächen zu bieten. Wenn man so will - eine Umkehr der "Broken-Windows-Theorie." Daher werden alle festgestellten und gemeldeten Graffiti oder Farbverunreinigungen durch das AGM in Person der Malerinnen und Maler der Malerinnung mit oder ohne Täter entfernt. 

Frage:
Ist bei der Verhängung von verpflichteten Arbeitsstunden durch das Gericht / die Staatsanwalt bei Graffiti-Sprayern automatisch der Einsatz mit dem AGM vorgeschrieben? 

Antwort:
Bei der Koordination der AGM-Arbeitseinsätze wird Wert darauf gelegt, dass Sprayer oder Jugendliche - die Sachbeschädigungsdelikte verübt haben, ihre Arbeitsstunden beim AGM ableisten. Durch die Beseitigung der verursachten, oft hohen Schäden, soll auch verhindert werden, dass es für die jungen Täter durch Regressansprüche der Geschädigte zur Verschuldung kommt.

Frage:
Was kostete der Unterhalt des AGM und wer kümmert sich darum?

Antwort:
Jährlich werden ca. 15.000 Euro für die Materialbeschaffung (Farben, Streichutensilien, usw.) und die Unterhaltung des AGM benötigt. Das AGM ist beim Bürgerverein Nordstadt e.V. angesiedelt, bei dem ein Sonderkonto für die Unterhaltung des AGM eingerichtet wurde. Dieses wird durch Geldzuweisungen der Justiz (Gericht und Staatsanwaltschaft) sowie durch Spenden gespeist. Die laufenden Kosten und der Unterhalt des AGM werden von diesem Sonderkonto beglichen.

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