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Jugendamt Pforzheim
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren und somit die Zusammenarbeit mit dem Haus des Jugendrechts werden von der Abteilung Soziale Dienste des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Pforzheim wahrgenommen.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes der Stadt Pforzheim nehmen regelmäßig im Haus des Jugendrechts an Hausbesprechungen, Hauskonferenzen und Fallkonferenzen teil.
Zuständigkeit:
Die Sozialen Dienste sind neben der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren zuständig für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 2 Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Das sind z.B.
- Förderung der Erziehung in der Familie,
- ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung,
- Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Hilfen für junge Volljährige,
- Beratung und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung,
- Inobhutnahmen,
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten.
Die örtliche Zuständigkeit umfasst
- Kinder,
- Jugendliche,
- junge Volljährige
- und ihre Familien.
aus dem Stadtgebiet Pforzheim entsprechend den Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit nach dem SGB VIII (§§ 86 ff.).
Zur Abteilung Soziale Dienste gehören fünf sozialräumlich orientierte Arbeitsgruppen:
- AG Ost mit Oststadt, Eutingen
- AG Süd mit Buckenberg, Haidach, Südoststadt, Au, Huchenfeld, Hohenwart, Würm
- AG West mit Arlinger, Brötzingen, Maihälden, Weststadt
- AG Nord mit Nordstadt, Innenstadt
- AG Südwest mit Dillweißenstein, Sonnenhof, Sonnenberg, Südweststadt, Büchenbronn
Die Zuordnung der Sachbearbeitung bei Neufällen erfolgt innerhalb der Arbeitsgruppen in wöchentlichen Fallverteilungskonferenzen nach den Kriterien Kompetenz, Kontinuität und Kapazität.
Kontakt:
Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt
- Soziale Dienste -
Östliche 2
75175 Pforzheim