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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)


 

TOA-Gespräch mit Täter und Opfer Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit, Konflikte, die zu einer Straftat führten oder daraus resultieren, außergerichtlich mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers zu klären.


Das Opfer kann

  • dem Täter die Folgen seiner Straftat (entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger und Empörung u.a.) deutlich machen,
  • im Falle materieller Schäden Ärger und Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden,
  • selbstverantwortlich einen Konflikt klären.

 

Der Täter kann

  • Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür Verantwortung übernehmen,
  • zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt,
  • und durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen.

 

Täter und Opfer können

  • den eventuell schon länger anstehenden Konflikt gemeinsam bereinigen, gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Verständigung erreichen,
  • unnötigen Rechtsstreit vermeiden und staatliche Sanktionen überflüssig machen.


Der Täter-Opfer-Ausgleich beim Bezirksverein Pforzheim (BZV)

Der BZV ist für den Täter-Opfer-Ausgleich in Pforzheim und im Enzkreis für Jugendliche und Heranwachsende zuständig. D.h. wir arbeiten mit Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt sind. Bei den Geschädigten ist das Alter einer Person unerheblich. In Einzelfällen werden auch Kinder in die Wiedergutmachung mit einbezogen.

Unsere Aufgaben

  • Vermittlung im Konflikt
  • Förderung der Kommunikation zwischen den Parteien
  • Unterstützung bei der Lösungsfindung
  • Das Erstellen und Überwachen von gemeinsam ausgehandelten Vereinbarungen


Der Ablauf

Nachdem wir mit jeder Partei getrennte Vorgespräche geführt haben, bieten wir im gemeinsamen Gespräch eine Konfliktaufarbeitung, die den Betroffenen die Möglichkeit bietet, sich nach einer gemeinsamen Regelung ohne Vorbehalte begegnen zu können. Ziel ist es, die eigene Sichtweise, Befindlichkeiten und Beweggründe offen auszusprechen und im Austausch mit dem Gegenüber zu einem Ausgleich zu kommen. Täter und Geschädigte sollen eigenständig mit Hilfe der Mediatorin eine Lösung für den Konflikt finden.

Wir informieren die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt in einem Abschlussbericht über den Ausgang eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Verfahren eingestellt wird.

Eine materielle Schadenswiedergutmachung soll nicht am Geld scheitern. Deshalb haben wir einen Opfer- und Wiedergutmachungsfonds eingerichtet. Der oder die Geschädigte kann aus dem Fonds eine Entschädigung erhalten, für die der Täter zuvor im Rahmen gemeinnütziger Arbeit Arbeitsstunden abgeleistet hat. Diese tatsächliche aber auch symbolische Schadenswiedergutmachung soll ebenfalls zur Befriedung der Situation beitragen. Nähere Details gibt es hier.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Erbprinzenstraße 59/61
75175 Pforzheim

07231/15531-0 (Erbprinzenstraße)
07231/60500-65 (im Haus des Jugendrechts nach Absprache)

info@bezirksverein-pforzheim.de

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