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Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)


Training für mehrfach auffällige gewalttätige Jugendliche und Heranwachsende

 

Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim bietet jungen Männern die Möglichkeit eines AAT in einer Gruppe von 6 - 8 Teilnehmern an. Ziel ist, die Wahrnehmung für das eigene Gewaltverhalten zu schärfen und ein verantwortliches, partnerschaftliches Alternativverhalten in Konfliktsituationen zu erlernen. Die Lerninhalte und Impulse werden in Bausteinen (Modulen) vermittelt.

Bei Bedarf führt der Bezirksverein das AAT auch für junge Frauen durch, vorausgesetzt, es kommt eine ausreichend große Gruppe zustande.

Das Gruppentraining umfasst 20 Einheiten zu je drei Zeitstunden. Das Training läuft wie folgt ab:

  • Vorbereitende Einzelgespräche zum Kennenlernen und Aufbau der Motivation
  • Gemeinsame Einführungsveranstaltung
  • Erlebnispädagogische Einheit
  • Kompakteinheiten in der Intensivarbeit („Heiße Stühle“ = Tatkonfrontation und Provokationstest)
  • Verfestigung und Überprüfung der Lerninhalte und Verhaltensänderungen im Rahmen der Gruppentreffen
  • Informations- und Diskussionsveranstaltung mit einem Mediziner

Die Teilnehmer verpflichten sich schriftlich für die Teilnahme am gesamten Trainingsprogramm. Weiter gehören Pünktlichkeit, Bereitschaft zur Mitarbeit und ein gewaltfreier Umgang in der Gruppe und außerhalb verbindlich zu den Vereinbarungen.

Zielgruppe unseres Angebotes:

  • Jugendliche ab 14 Jahren
  • Heranwachsende (18-21 Jahre), wobei hier auf der Grundlage des Entwicklungsstandes entschieden wird, ob sie am AAT für Jugendliche oder für Erwachsene teilnehmen sollten.

Das Training richtet sich hierbei an junge Menschen, auf die eines oder mehrere der nachfolgend genannten Kriterien zutreffen:

  • Vorliegen von Verurteilung(en) wegen Gewalttätigkeiten
  • Bestehen einer (gerichtlichen) Auflage zur Teilnahme am AAT
  • Gerichtsverhandlung wegen Gewalttätigkeit droht
  • Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme für gewalttätige Jugendliche ist angeraten (z.B. durch Jugendamt oder Jugendhilfeeinrichtungen, Schule, Beratungsstellen, Jugendtreff etc.)

Interessenten können sich grundsätzlich auch aus eigener Initiative zu einem unverbindlichen Erstgespräch beim Bezirksverein melden. Im Falle einer Suchterkrankung bzw. psychischen Erkrankung bedarf es der Abklärung, ob bzw. unter welchen Umständen eine Teilnahme am Training möglich ist.

Weitere Details zum Training und anderen Angeboten des Bezirksvereins gibt es hier.

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