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Ampelsystem / Fallkonferenzen


Wenn Jugendliche über die Stränge schlagen...

Ampel Um zu erkennen, inwieweit Kinder und Jugendliche, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder zu geraten drohen, Gefahr laufen, in die kriminelle Karriere abzurutschen, haben wir als Frühwarnsystem unser sogenanntes Ampelsystem entwickelt. Hierdurch werden wir in die Lage versetzt, zu einem sehr frühen Zeitpunkt Fehlentwicklungen bei jungen Menschen zu erkennen und hierauf sofort und individuell zu reagieren.

Bei einem erstauffälligen Straftäter, der beispielsweise einen Ladendiebstahl aufgrund jugendtypischer Neugierde begangen hat, und bei dem nicht zu erwarten ist, dass weitere Straftaten drohen, bleibt die Ampel auf Grün. Nehmen jedoch Anzahl bzw. Qualität der Straftaten zu oder sind konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass ein bislang noch nicht nach außen strafrechtlich in Erscheinung getretener junger Mensch droht, in die Kriminalität abzurutschen, wird die Ampel auf Gelb oder Rot gesetzt. Jeder Kooperationspartner hat hierbei die Möglichkeit, vor dem Hintergrund seiner eigenen Informationen den jeweiligen Fall zu bewerten und die Ampel zu schalten. Springt die Ampel auf Gelb oder Rot, besteht die Möglichkeit, eine Fallkonferenz einzuberufen.

Fallkonferenzen sind behörden- und ressortübergreifende Fachgespräche, in denen Informationen über den Minderjährigen und seine aktuelle Entwicklung ausgetauscht werden. Auf dieser Grundlage entwickeln und verabreden die Teilnehmer der Fallkonferenz Handlungsschritte und Maßnahmen, die zu einem Legalverhalten und zur sozialen Integration des Minderjährigen führen sollen.

Quelle: www.polizei-beratung.de

An der Fallkonferenz nehmen regelmäßig Vertreter aller Kooperationspartner teil, mit Ausnahme der Richter. Bei Bedarf werden weitere Institutionen hinzugezogen, die mit dem Minderjährigen Kontakt haben bzw. diesem Hilfe und Unterstützung zukommen lassen können, so z.B. Schulsozialarbeiter, Lehrer, Ärzte, Mitarbeiter der Plan B gGmbH usw.

Weiter werden auch der Minderjährige sowie dessen Eltern an der Fallkonferenz regelmäßig aktiv beteiligt.

Weitere Informationen und Kontakt:

Haus des Jugendrechts
Bahnhofstraße 26
75172 Pforzheim
Tel: 07231-60500-40
hdjr.pforzheim@polizei.bwl.de

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