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Schulschwänzer


In der Amtssprache heißt Schulschwänzen eigentlich "Schulvermeidung".

Diesem Thema widmen wir uns in Zusammenarbeit mit den Schulen und der zuständigen Behörde schon in einem sehr frühen Stadium. Wer regelmäßig Schule schwänzt läuft oft Gefahr,

  • seine Versetzung in die nächste Klassenstufe oder den Schulabschluss zu gefährden,
  • dadurch schlechte Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu haben,
  • durch Langeweile auf "dumme Gedanken" zu kommen,
  • "Gleichgesinnte" morgens auf der Straße zu treffen, die ein ähnliches Problemfeld mit sich bringen,
  • viel Freizeit, dafür aber wenig Geld zu haben.

Wir sind Ansprechpartner für Schulen mit ihren Lehrkräften und Sozialarbeitern, aber auch für betroffene Eltern oder Schüler.

Hat die Schule alle Möglichkeiten ausgeschöpft (Elterngespräche, Bußgeldandrohung usw.), wird die Polizei über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit der amtlichen Schulvorführung beauftragt. Die Polizei holt den Schüler zu Hause ab und bringt ihn zur Schule, wobei dieser "Service" nicht kostenfrei ist! Die polizeiliche Schulvorführung zieht ein Bußgeld nach sich, das nicht nur die Eltern, sondern zusätzlich auch der Schüler bezahlen muss. Sollte das Bußgeld nicht bezahlt werden (können), erfolgt eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeitsstunden.

Manchmal gibt es auch nachvollziehbare Gründe, warum jemand nicht zur Schule gehen will. Mobbing oder Angst vor Mitschülern, Lehrern usw. Es gibt aber auch hier immer eine Lösung. Als Betroffener muss man sich jemandem anvertrauen. Entweder den Eltern, Mitschülern, Lehrern, Schulleitung, Schulsozialarbeitern oder auch uns im Haus des Jugendrechts. An manchen Schulen sind wir auch zu regelmäßigen Sprechstunden anwesend oder wir kommen bei Bedarf.

Für die Schulen und andere Institutionen steht die Polizei im Haus des Jugendrechts bei Bedarf aber auch schon in einem früheren Stadium zur Verfügung, nicht erst bei der behördlich angeordneten Schulvorführung.

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