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Opfer- und Wiedergutmachungsfonds


Materielle und symbolische Wiedergutmachung – auch wenn jugendliche Täter dazu finanziell nicht in der Lage sind!

Der beim Bezirksverein für soziale Rechtspflege geführte Opfer- und Wiedergutmachungsfonds wurde im Januar 2014 durch eine Spende des Lions Club Pforzheim ins Leben gerufen und auch im Jahr 2015 erneut durch diesen finanziell unterstützt.

Der Opfer- und Wiedergutmachungsfonds dient dazu, einen symbolischen Ausgleich zwischen dem Täter und dem Geschädigten der Straftat zu erreichen. Der Täter erarbeitet durch ihm auferlegte gemeinnützige Arbeitsstunden einen Ausgleichsbetrag, der anschließend dem Geschädigten der Straftat als (zumindest teilweiser) Schadensausgleich zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden pro abgeleisteter Arbeitsstunde 6,50 Euro direkt aus dem Opfer- und Wiedergutmachungsfonds an den Geschädigten ausgezahlt, maximal jedoch 650,00 Euro. Damit soll u.a. erreicht werden, dass für die begangene Straftat die Verantwortung übernommen wird und der Geschädigte eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht erhält.

Scheckübergabe Lions Club

Spendenübergabe des Lions Club Pforzheim im Haus des Jugendrechts Pforzheim-Enzkreis


Sie wollen für diesen Fonds spenden?

Unser Spendenkonto:

Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE20601205000007735703
BIC: BFSWDE33STG
Stichwort: "Opferfonds"

Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Sie können dies auch bereits auf der Überweisung zusammen mit Ihrer Anschrift vermerken.


Weitere Informationen und Kontakt:

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Erbprinzenstraße 59/61, 75175 Pforzheim
Tel: 07231-15531-0
info@bezirksverein-pforzheim.de

oder im Haus des Jugendrechts
Bahnhofstraße 26, 75172 Pforzheim
Tel: 07231-60500-40 (Zentrale)
Tel: 07231-60500-65 (Büro Bezirksverein)

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