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Unser Haus des Jugendrechts
Pforzheim-Enzkreis

Das Haus des Jugendrechts Pforzheim-Enzkreis ist eine gleichberechtigte Kooperationsgemeinschaft von Staatsanwaltschaft, Polizei, Bezirksverein für soziale Rechtspflege, den beiden Jugendämtern der Stadt Pforzheim und des Enzkreises sowie den Amtsgerichten Pforzheim und Maulbronn.

Neben der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten oder sonstigen Verfehlungen (z.B. Schulschwänzen oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz) von Jugendlichen und Kindern ist es unser Anliegen, durch gezielte und abgestimmte Maßnahmen diesen eine Perspektive zu bieten und sie hierdurch auf den rechten Weg zu bringen. Hierbei gehen Prävention und Repression Hand in Hand, wobei der Opferschutz groß geschrieben wird.

Direkt im Haus des Jugendrechts Pforzheim-Enzkreis in der Bahnhofstraße 26 in Pforzheim haben die Staatsanwaltschaft, die Schutz- und Kriminalpolizei sowie der Bezirksverein für soziale Rechtspflege ihre Büros. Die beiden Jugendämter befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt im Rathaus der Stadt Pforzheim sowie im Landratsamt Enzkreis und nehmen regelmäßig an Besprechungen und Konferenzen im Haus des Jugendrechts teil. Bei Bedarf stehen sie auch für Sofortmaßnahmen zur Verfügung.

Die Richter der Amtsgerichte Pforzheim und Maulbronn sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit nicht im Haus des Jugendrechts untergebracht. Sie nehmen aber an den regelmäßigen Hauskonferenzen teil.

Unser Zuständigkeitsbereich umfasst die Stadt Pforzheim sowie den Enzkreis.

Die polizeilichen Jugendsachbearbeiter der Polizeireviere und Polizeiposten des Enzkreises sind in die Arbeitsabläufe des Hauses des Jugendrechts eingebunden, wobei sie nicht im Haus des Jugendrechts untergebracht sind. Hierdurch bleiben sie weiterhin Ansprechpartner für die Bevölkerung direkt vor Ort und die Kenntnis besonderer örtlicher Umstände wird gewährleistet.

Jugendsachbearbeiter in Stadt- und Landkreis (Verteilung)

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