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Bezirksverein für soziale Rechtspflege


Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege (BZV) ist Träger der Straffälligenhilfe sowie Kooperationspartner der Jugendhilfeträger in Pforzheim und dem Enzkreis. Er bietet vielfältige Hilfen für straffällig gewordene Menschen, deren Angehörige sowie insbesondere in den Arbeitsbereichen „Täter-Opfer-Ausgleich“ und „Gewaltprävention“ für Opfer und Täter von Straftaten an. Über Hilfen zur Rückfallverhinderung hinaus hält der BZV Angebote zur Prävention von Straffälligkeit für wichtig.

Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen sowie eine Mediatorin arbeiten hauptamtlich in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Prävention und Straffälligenhilfe.  

Der Bezirksverein mit seinen Angeboten im Jugendhilfebereich ist einer der Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts Pforzheim-Enzkreis. Neben der Beratungsstelle im Gustav-Radbruch-Haus sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BZV zu festen Sprechzeiten und nach Bedarf im Haus des Jugendrechts anwesend.

Im Rahmen einer frühen und zeitnahen Reaktion auf Jugenddelinquenz kommt es dem Bezirksverein zu, sozialarbeiterische und sozialpädagogische Fachkompetenz in die Fallbesprechungen und die Fallarbeit einzubringen und innovative Ideen für die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen zu entwickeln, vorzuhalten und  umzusetzen. Bei der pädagogischen Arbeit in Einzelberatungen, Kleingruppengesprächen und Trainingsgruppen stehen die Prävention wie auch die zeitnahe Reaktion auf delinquentes (abweichendes/straffälliges Verhalten) Verhalten junger Menschen im Mittelpunkt.


Anschrift und Erreichbarkeit:

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Erbprinzenstr. 59 - 61
75175 Pforzheim

Tel. 07231 15531-0
Tel. 07231 60500-65 (im Haus des Jugendrechts)

E-Mail: info@bezirksverein-pforzheim.de

www.bezirksverein-pforzheim.de

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